Unfallabwicklung


Soweit Sie den Unfall nicht verursacht haben, kostet Sie die Inanspruchnahme des Anwaltes nichts. Diese Kosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers letztendlich zu erstatten.

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Was ist nun zu tun?

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.10.2019 Aktenzeichen VI ZR 45/19 festgestellt, dass der Geschädigte - selbst wenn die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist – vernünftige Zweifel daran haben darf, dass der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer ohne weiteres der Ersatzpflicht nachkommen wird. Hier hilft der Verkehrsrechtsanwalt!

Während der Unfallabwicklung werden sie mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert wie zum Beispiel:
- Welche Schadensersatzansprüche stehen mir zu?
- Muss ich das Fahrzeug reparieren oder kann ich auch fiktiv abrechnen? 
- Darf ich reparieren oder handelt es sich wirklich um einen Totalschaden?
- Darf ich mein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen?
- Darf ich einen Gutachter beauftragen? Werden dessen Kosten erstattet?
- Darf ich einen Mietwagen in Anspruch nehmen? Was ist hier zu beachten?
- Bekomme ich Nutzungsausfall?
- Was ist bei einem Personenschaden zu beachten? Welche Rechte habe ich? Wie mache ich diese geltend?
- Wie hoch ist ein Schmerzensgeld anzusetzen?