VERKEHRSSTRAFRECHT/VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT


Ihnen wird eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen?
Sie sind Transportunternehmer und Ihnen ist der Verfall angedroht worden?
Wir unterstützen Sie gerne durch Beratung und gegebenenfalls Verteidigung. Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld unserer Tätigkeit über die eventuell entstehenden Kosten.
Wenn Ihnen zum Beispiel:
- ein Geschwindigkeitsverstoß
- ein Rotlichtverstoß
- ein Abstandsverstoß
- eine Überladung
- ein Verstoß gegen die Ladungssicherung
- ein Verstoß gegen Lenk und Ruhezeiten (Sozialvorschriften)
oder
- eine Alkoholfahrt oder Drogenfahrt
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
- eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.